Rückgaberichtlinien
Annullierung des Vertrags
Bestellungen von Katalogprodukten (Standardprodukte) können vom Besteller bis zur Aussonderung der bestellten Produkte durch BELIMO annulliert werden, sofern die Annullationserklärung vor dem Zeitpunkt der Aussonderung bei BELIMO eingegangen ist.
Bestellungen von Kundenprodukten (Sonderanfertigungen etc.) können nur bis vier Stunden nach Eingang der Bestellung bei BELIMO annulliert werden. Dem Besteller wird in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Nettobestellbetrags in Rechnung gestellt. Handelt es sich um Kundeneinzelanfertigungen oder konfigurierte Antriebe, wird dem Besteller eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Nettobestellbetrags in Rechnung gestellt.
Rücknahme von Produkten
Nach vorgängiger Vereinbarung kann BELIMO Katalogprodukte (Standardprodukte) zurücknehmen, sofern diese im Zeitpunkt der Rücksendung noch im Lieferprogramm enthalten und fabrikneu, d. h. maximal sechs Monate alt, ungebraucht und originalverpackt, sind. Eine Verpflichtung von BELIMO zur Rücknahme besteht nicht. Eine Rücknahme von Kundenprodukten (Sonderanfertigungen, Designed to Order, konfigurierte Antriebe), Openline-Produkten oder auf Wunsch des Bestellers besonders beschaffter Produkte ist ausgeschlossen.
Die Rücksendung von Katalogprodukten hat unter Beilage der Rechnungskopie und der Angabe des Grunds für die Rücksendung franko BELIMO Automation AG, Brunnenbachstrasse 1, 8340 Hinwil, Schweiz zu erfolgen.
Von der mit dem Besteller vereinbarten Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20 % des aktuellen Listenpreises abgezogen. Eine Barauszahlung der Gutschrift ist ausgeschlossen. Sie kann nur auf zukünftige Bestellungen angerechnet werden.
Garantie
Mit ihrer Garantie leistet BELIMO während der Gewährleistungsfrist gemäss dieser Ziffer 13 Gewähr, dass die ausgelieferten Produkte die auf den zugehörigen Datenblättern ausdrücklich aufgeführten Spezifikationen aufweisen. Im Übrigen ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Masse wegbedungen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die entstehen oder mitverursacht werden, weil der Kunde oder dem Verantwortlichkeitsbereich des Kunden anzurechnende Dritte
a) Produkte in Bereichen einsetzen, die nicht in den Daten- und Montageblättern spezifiziert sind, insbesondere in Flugzeugen und jeglichen anderen Fortbewegungsmitteln zu Luft;
b) Produkte einsetzen, ohne dass sie die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften einhalten oder Weisungen von BELIMO (insbesondere zu Montage, Inbetriebsetzung, Betriebsvorschriften und Angaben auf den Daten- und Montageblättern) missachten;
c) Produkte unter speziellen Bedingungen einsetzen, insbesondere unter dauerndem Einfluss von angriffigen Chemikalien, Gasen oder Flüssigkeiten oder ausserhalb der zulässigen Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen;
d) die Produkte fehlerhaft oder unsorgfältig montieren, handhaben, installieren oder dies nicht dem jeweils massgebendem Stand der Technik entsprechend ausführen oder die Produkte nicht durch ausgebildete Fachpersonen eingesetzt oder montiert werden;
e) Änderungen oder Reparaturen an Produkten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von BELIMO vornehmen;
f) die Produkte infolge unsachgemässer oder zweckfremder Verwendung oder übermässiger Beanspruchung verschleissen;
g) Produkte unsachgemäss lagern; sowie
h) Schäden, die vom Kunden oder von Dritten zu verantworten sind.
Für Openline -Produkte gelten weitere Gewährleistungsausschlüsse gemäss dem zwischen BELIMO und dem Kunden abgeschlossenen Openline-Rahmenvertrag.
Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen des Kunden haftet der Kunde wie für seine eigenen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Herstellungsdatum für BELIMO -Produkte. Für Openline-Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre seit Lieferdatum. Für nicht von BELIMO hergestellte Produkte (Handelsprodukte) ergibt sich die Gewährleistungsfrist aus der Auftragsbestätigung. Handelsprodukte sind als solche gekennzeichnet, und zwar entweder durch den Herstellernamen und/oder das Logo des Herstellers. Die Gewährleistungsfrist für Handelsprodukte beträgt in der Regel ein Jahr seit Lieferdatum, in Ausnahmefällen zwei Jahre seit Lieferdatum. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt der Herstellung bzw. der Lieferung des Produkts zu laufen, ohne dass es dazu einer Abnahme- oder Prüfhandlung des Kunden bedarf. Der Kunde hat umgehend alle zur Schadensminderung geeigneten Massnahmen zu treffen. Falls eine rechtzeitige Meldung gemäss Ziffer 12 vorne erfolgt ist, ist BELIMO verpflichtet, mangelhafte Produkte entweder durch gleiche oder gleichwertige Produkte zu ersetzen, diese selbst oder durch Dritte auf ihre Kosten reparieren zu lassen oder dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe des bezahlten Nettopreises des mangelhaften Produkts auszustellen. BELIMO entscheidet darüber, welche dieser Massnahmen ergriffen wird.
Die für die Ersatzlieferung anfallenden Nebenkosten, wie Transport, Demontage, Montage, Wiederinbetriebnahme und zugehörige Abklärungen, werden vollumfänglich vom Kunden getragen, wenn BELIMO feststellt, dass keine Gewährleistungspflicht gemäss diesen AGBs vorliegt. Für ersetzte Produkte beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
BELIMO kann den Kunden verpflichten, zur Schadensverhütung bestimmte mangelhafte Produkte oder Teile von Produkten auf einer Anlage auszutauschen, wobei angemessene und von BELIMO vorgängig schriftlich genehmigte Aufwendungen des Kunden in diesem Zusammenhang zulasten von BELIMO gehen.