Lieferbedingungen
Alle Zeitangaben, Termine und Lieferfristen gelten als unverbindlich, sofern ihre Verbindlichkeit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfristen und termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf das Produkt im Auslieferungslager bereitgestellt ist. Ist BELIMO in Lieferverzug, wird davon ausgegangen, dass der Kunde weiterhin auf der Lieferung besteht. Ein Schadenersatz für verspätete Lieferung oder Ersatzbeschaffung ist ausgeschlossen.
Sofern auf der Auftragsbestätigung nicht anders vermerkt, gelten die Lieferungen gemäss Incoterms® 2020 DAP Warenempfänger (DAP = Delivered At Place - Lieferadresse Warenempfänger).
Versandkosten
Abholer:
kostenlos; Incoterms® 2020 FCA (Free Carrier - Belimo Werk Hinwil)
Kundenversand:
Incoterms® 2020 DAP (Lieferadresse Warenempfänger) mit Weiterverrechnung eines Versand-Kostenanteils (nach Gewicht):
bis 30 kg | CHF 10.00 |
per Postexpress | CHF 30.00 |
30 kg bis 150 kg | CHF 40.00 |
150 kg bis 500 kg | CHF 70.00 |
mehr als 500 kg | CHF 130.00 |
BELIMO behält sich vor, die bestellten Produkte im Fall ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern. In diesem Fall wird BELIMO den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine allenfalls bereits erbrachte Gegenleistung zurückerstatten.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von BELIMO sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum vollumfänglich zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde BELIMO ohne Weiteres eine Mahngebühr von CHF 100.00 oder Verzugszinsen in der Höhe von 7.75 % p. a., falls die Verzugszinsen den Betrag der Mahngebühr übersteigen. Ist der Kunde in Verzug, behält sich BELIMO vor, weitere Lieferungen zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von BELIMO mit Gegenforderungen zu verrechnen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche von BELIMO verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von BELIMO.
Gefahrübergang
Nutzen und Gefahr an den Produkten gehen gemäss vereinbarten Incoterms® 2020 auf den Kunden über.
Prüfungspflicht
Die Produkte sind durch den Besteller innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt auf Mängel zu prüfen. Allfällige Mängel sind der BELIMO unverzüglich schriftlich anzuzeigen, andernfalls das Produkt als genehmigt gilt. Verdeckte Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
Garantie
Mit ihrer Garantie leistet BELIMO während der Gewährleistungsfrist gemäss dieser Ziffer 13 Gewähr, dass die ausgelieferten Produkte die auf den zugehörigen Datenblättern ausdrücklich aufgeführten Spezifikationen aufweisen. Im Übrigen ist die Gewährleistung im gesetzlich zulässigen Masse wegbedungen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die entstehen oder mitverursacht werden, weil der Kunde oder dem Verantwortlichkeitsbereich des Kunden anzurechnende Dritte
a) Produkte in Bereichen einsetzen, die nicht in den Daten- und Montageblättern spezifiziert sind, insbesondere in Flugzeugen und jeglichen anderen Fortbewegungsmitteln zu Luft;
b) Produkte einsetzen, ohne dass sie die gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften einhalten oder Weisungen von BELIMO (insbesondere zu Montage, Inbetriebsetzung, Betriebsvorschriften und Angaben auf den Daten- und Montageblättern) missachten;
c) Produkte unter speziellen Bedingungen einsetzen, insbesondere unter dauerndem Einfluss von angriffigen Chemikalien, Gasen oder Flüssigkeiten oder ausserhalb der zulässigen Betriebsparameter oder Anwendungsbedingungen;
d) die Produkte fehlerhaft oder unsorgfältig montieren, handhaben, installieren oder dies nicht dem jeweils massgebendem Stand der Technik entsprechend ausführen oder die Produkte nicht durch ausgebildete Fachpersonen eingesetzt oder montiert werden;
e) Änderungen oder Reparaturen an Produkten ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von BELIMO vornehmen;
f) die Produkte infolge unsachgemässer oder zweckfremder Verwendung oder übermässiger Beanspruchung verschleissen;
g) Produkte unsachgemäss lagern; sowie
h) Schäden, die vom Kunden oder von Dritten zu verantworten sind.
Für Openline -Produkte gelten weitere Gewährleistungsausschlüsse gemäss dem zwischen BELIMO und dem Kunden abgeschlossenen Openline-Rahmenvertrag.
Für Handlungen oder Unterlassungen von Hilfspersonen des Kunden haftet der Kunde wie für seine eigenen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre ab Herstellungsdatum für BELIMO -Produkte. Für Openline-Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre seit Lieferdatum. Für nicht von BELIMO hergestellte Produkte (Handelsprodukte) ergibt sich die Gewährleistungsfrist aus der Auftragsbestätigung. Handelsprodukte sind als solche gekennzeichnet, und zwar entweder durch den Herstellernamen und/oder das Logo des Herstellers. Die Gewährleistungsfrist für Handelsprodukte beträgt in der Regel ein Jahr seit Lieferdatum, in Ausnahmefällen zwei Jahre seit Lieferdatum. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Zeitpunkt der Herstellung bzw. der Lieferung des Produkts zu laufen, ohne dass es dazu einer Abnahme- oder Prüfhandlung des Kunden bedarf. Der Kunde hat umgehend alle zur Schadensminderung geeigneten Massnahmen zu treffen. Falls eine rechtzeitige Meldung gemäss Ziffer 12 vorne erfolgt ist, ist BELIMO verpflichtet, mangelhafte Produkte entweder durch gleiche oder gleichwertige Produkte zu ersetzen, diese selbst oder durch Dritte auf ihre Kosten reparieren zu lassen oder dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe des bezahlten Nettopreises des mangelhaften Produkts auszustellen. BELIMO entscheidet darüber, welche dieser Massnahmen ergriffen wird.
Die für die Ersatzlieferung anfallenden Nebenkosten, wie Transport, Demontage, Montage, Wiederinbetriebnahme und zugehörige Abklärungen, werden vollumfänglich vom Kunden getragen, wenn BELIMO feststellt, dass keine Gewährleistungspflicht gemäss diesen AGBs vorliegt. Für ersetzte Produkte beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
BELIMO kann den Kunden verpflichten, zur Schadensverhütung bestimmte mangelhafte Produkte oder Teile von Produkten auf einer Anlage auszutauschen, wobei angemessene und von BELIMO vorgängig schriftlich genehmigte Aufwendungen des Kunden in diesem Zusammenhang zulasten von BELIMO gehen.
Höhere Gewalt
Weder BELIMO noch der Kunde haften für Schäden aller Art, wenn Hindernisse auftreten, die sie trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet dessen, ob sie bei BELIMO oder beim Kunden oder bei einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen der nötigen Rohmaterialien, Halb- und Fertigfabrikate, Nichtverfügbarkeit von wichtigen Werkstücken, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Embargos, Export- oder Importbeschränkungen, Naturereignisse sowie Ereignisse, die der Kontrolle von BELIMO oder des Kunden weitgehend entzogen sind. Zahlungen dürfen jedoch nicht unter Berufung auf diese Bestimmungen zurückgehalten oder verzögert werden. Beide Parteien werden in jedem Fall unverzüglich alle sinnvollen und ihnen zumutbaren Massnahmen treffen, um Schäden zu vermeiden oder, sofern solche eintreten, das Ausmass solcher Schäden auf ein Minimum zu beschränken.